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   BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B   

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https://dejure.org/2013,34468
BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B (https://dejure.org/2013,34468)
BSG, Entscheidung vom 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B (https://dejure.org/2013,34468)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 209/13 B (https://dejure.org/2013,34468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör - berufskundliche Sachkunde - Äußerungsmöglichkeit des Klägers

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliches Gehör - berufskundliche Sachkunde - Äußerungsmöglichkeit des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden zählten im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (Hinweis auf Urteile des BAG vom 30.3.1989 - 6 AZR 326/86 - EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11; vom 27.4.2000 - 6 AZR 861/98) .
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - häufiger Toilettenbesuch führt nicht zwangsläufig

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Zusätzliche zehnminütige Ruhepausen seien im Rahmen der sogenannten persönlichen Verteilzeit realisierbar (Hinweise auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20.3.2007 - L 11 R 684/06 - und vom 26.10.2010 - L 11 R 5203/09; Urteile des Bayerischen LSG vom 25.5.2009 - L 18 R 535/04 - und vom 29.4.2009 - L 18 R 866/06, alle veröffentlicht in Juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 11 R 684/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - betriebsunübliche Pausen zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Zusätzliche zehnminütige Ruhepausen seien im Rahmen der sogenannten persönlichen Verteilzeit realisierbar (Hinweise auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20.3.2007 - L 11 R 684/06 - und vom 26.10.2010 - L 11 R 5203/09; Urteile des Bayerischen LSG vom 25.5.2009 - L 18 R 535/04 - und vom 29.4.2009 - L 18 R 866/06, alle veröffentlicht in Juris) .
  • LSG Bayern, 29.04.2009 - L 18 R 866/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - Blutzuckermessung - zusätzliche Pause - Benennung

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Zusätzliche zehnminütige Ruhepausen seien im Rahmen der sogenannten persönlichen Verteilzeit realisierbar (Hinweise auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20.3.2007 - L 11 R 684/06 - und vom 26.10.2010 - L 11 R 5203/09; Urteile des Bayerischen LSG vom 25.5.2009 - L 18 R 535/04 - und vom 29.4.2009 - L 18 R 866/06, alle veröffentlicht in Juris) .
  • LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04

    Rente wegen Erwerbsminderung - Blutzuckermessung - zusätzliche Pause - Benennung

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Zusätzliche zehnminütige Ruhepausen seien im Rahmen der sogenannten persönlichen Verteilzeit realisierbar (Hinweise auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20.3.2007 - L 11 R 684/06 - und vom 26.10.2010 - L 11 R 5203/09; Urteile des Bayerischen LSG vom 25.5.2009 - L 18 R 535/04 - und vom 29.4.2009 - L 18 R 866/06, alle veröffentlicht in Juris) .
  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86

    Arbeitszeit: Arbeitsunterbrechung - Begriff der Pause - betriebliche Übung

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden zählten im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (Hinweis auf Urteile des BAG vom 30.3.1989 - 6 AZR 326/86 - EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11; vom 27.4.2000 - 6 AZR 861/98) .
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190; 89, 28, 35 ; 101, 106, 129 ; BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 8; BSG vom 13.10.1993 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190; 89, 28, 35 ; 101, 106, 129 ; BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 8; BSG vom 13.10.1993 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass den Beteiligten an einem Rentenstreitverfahren die berufskundlichen Erkenntnisse (Tatsachen), die das LSG aus den genannten Gerichtsurteilen und der erwähnten Zeitschrift entnommen hat, mit Sicherheit gegenwärtig waren (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 20, wonach eine Ausnahme von der grundsätzlichen Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs nur für diejenigen Tatsachen gilt, welche allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen diese auch wissen, dass sie für die Entscheidung erheblich sind) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190; 89, 28, 35 ; 101, 106, 129 ; BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 8; BSG vom 13.10.1993 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 1/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit haben, zu den für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B - juris RdNr 7) .

    Wenn das Gericht eigene Sachkunde bei der Urteilsfindung berücksichtigt, muss für die Beteiligten die Grundlage dieser Sachkunde erkennbar sein (vgl BSG Urteil vom 15.7.1982 - 5b RJ 86/81 - SozR 1500 § 62 Nr. 11 S 11 = juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 09.11.2022 - B 5 R 17/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ausreichend Gelegenheit haben, zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (vgl zB BSG Beschluss vom 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B - juris RdNr 7; aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 17.6.2020 - B 5 R 1/20 B - juris RdNr 4).
  • BSG, 15.10.2021 - B 5 R 152/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit haben, zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (vgl zB BSG Beschluss vom 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B - juris RdNr 7; aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 17.6.2020 - B 5 R 1/20 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B

    Vertragsärztliche Honorarrückforderung; Verfahrensrüge im

    Diese Vorschrift, die im Berufungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 SGG auch für Beschlussverfahren nach § 153 Abs. 4 SGG gilt, ist Ausdruck des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, der gebietet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit haben, zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (stRspr; vgl nur BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B - juris RdNr 7 f; BSG vom 17.6.2020 - B 5 R 1/20 B - juris RdNr 4) .
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